Wohnungseigentum

Wirtschaftsplan

Nach § 28 Abs. 1 WEG hat der Verwalter für jeweils ein Kalenderjahr einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser Wirtschaftsplan hat die Einnahmen und Ausgaben, die bei der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums voraussichtlich anfallen werden, zu enthalten und...