Zum Ursprung des Rechts

Zum Ursprung des Werkvertrages

Der deutsche Werkvertrag ist heute ein synallagmatischer und kommutativer Konsensualvertrag. Es handelt sich um kein seelenloses gesetzliches Konstrukt. Vielmehr ist der Werkvertrag auf den gerechten Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichtet. Das wechselseitige Austauschverhältnis kann im Einzelfall an tatsächliche Veränderungen angepasst werden (Preisfortschreibung).