Kann man eine Niedrigkapitalgesellschaft (z.B. englische Ltd) als Briefkastenfirma gründen und von Deutschland aus betreiben?
Im Grundsatz hat es der EuGH am 9. März 1999 in der Sache Centros (abgedruckt in DB 1999, 625 = NJW 1999, 2027 und im EurojurisLawJournal ) für zulässig erklärt, Kapitalschutzvorschriften zu umgehen und eine Niedrigkapitalgesellschaft im Ausland zu gründen und in das Inland zu importieren, etwa in dem man im Inland eine Zweigniederlassung anmeldet. Diese Praxis wurde in der Entscheidung des EuGH in Sachen Überseering (EuGH, Urt. v. 05.11.2002, Rs. C-208/00, IPRax 2003, 65) bestätigt.
1. Was kostet die Gründung einer englischen Gesellschaft?
Die komplette Gründung einer englischen GmbH (Limited) kann theoretisch bereits ab ca. 750,– EUR betrieben werden. Das Stammkapital einer solchen Gesellschaft kann auf wenige englische Pfund beschränkt werden.
2. Kann die Auslandsgründung auch von Deutschland aus betrieben werden?
Es bedarf einer Koordinationsleistung und der vorherigen Interessenabstimmung. Wenn die individuellen Interessen und Erforderlichkeiten festgestellt sind, kann der eigentliche Gründungsakt in Großbritannien veranlaßt werden. Die Satzung kann in Deutschland ausgearbeitet und entsprechend angepaßt werden. Die Limited wird in England bei dem Companies House registriert. Das Companies House vergibt eine Registrierungsnummer. Dieser Vorgang kann binnen weniger Tage abgeschlossen sein.
3. Vorteile der englischen Ltd.
Die englische Ltd. kann ohne einen Notar gegründet werden. Sie ist mit ihrer Registrierung rechtsfähig. Die Abtretung von Geschäftsanteilen kann ohne Notar erfolgen. Entsprechendes gilt für die Berufung und Abberufung von Geschäftsführern (directors). Das Stammkapital einer englischen Ltd. kann sehr niedrig sein, weil es keine Mindestkapitalvorschriften gibt.
Die englische Ltd. mit Inlandsbetrieb ist kein Steuersparmodell. Sie muss ordnungsgemäß geführt werden.
4. Handling der Limited
Die Limited muss ordnungsgemäß geführt werden. Jedes Jahr muss bei dem Companies House die Bilanz und ein Geschäftsbericht abgegeben werden. Wer dies unterläßt kann mit Strafen belegt werden.
5. Wie erhalte ich nähere Informationen?
Es sind auf dieser Homepage und im EurojurisLawJournal hierzu weitere Informationen erhältlich. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung. Bei der Geschäftstselle von Eurojuris Deutschland (http://www.eurojuris.de) kann ein kostenloser Leitfaden zur englischen Limited abgefordert werden.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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