‘Frankreich hat die Verpflichtung zur Verwendung der französischen Sprache für die Werbung in bezug auf Waren und Dienstleistungen durch das Gesetz n° 75-1349 vom 31.12.1975 eingeführt, das von dem Gesetz n° 94-345 vom 04.08.1994 (genannt Loi Toubon) abgelöst wurde.

Die Verwendung der französischen Sprache ist Pflicht bei der Anpreisung, dem Angebot, der Präsentation einer Ware oder Dienstleistung, ferner auch für die Gebrauchsanweisung und der Beschreibung der Garantiebedingungen.

Alle Dokumente, die bestimmt sind, den Anwender oder Verbraucher zu informieren, werden von dem Sprachanwendungsgebot erfasst, wie z.B.: Etiketten, Prospekte, Kataloge, Broschüren, Auftragsbestätigungen, Lieferbestätigungen, Garantieurkunden, Gebrauchsanweisungen, Speisekarten, Eintrittskarten etc. Wer also Waren und Dienstleistungen in Frankreich in Verkehr bringt oder anpreist bzw. anbietet, muss zwingend die französische Sprache verwenden. Die Verwendung international üblicher Begriffe kann im Einzelfall verboten sein. Ausnahmen gelten z.B. für Markennamen. Insbesondere bei der Gestaltung von Internetseiten können Probleme auftreten.

Der EuGH (RJDA 11/ 99 n° 1281) hat hierzu ausgeführt, das es den Mitgliedsstaaten bis zur einer Harmonisierung belassen sei, die Verwendung der Nationalsprache zu regeln, sofern die Regelung unterschiedslos für alle Waren, Produkte und Dienstleistungen gleich welcher Herkunft gilt und sie dem Verbraucherschutz dient.

Unzulässig ist (Mémento Coucurrence, Consommation, Rn. 2408)

die Werbung in englischer Sprache für Zigaretten
die Werbung für ein Kulturereignis ausschließlich in englischer Sprache
das Inverkehrbringen von Gefrierfleisch mit Etiketten, auf denen das Gefrierdatum in spanischer Sprache abgedruckt ist
das Inverkehrbringen von Hemden mit ausschließlich englischer Aufschrift

Jeder Verein, der den Schutz der französischen Sprache Satzungsgemäß verfolgt und staatlich anerkannt ist, kann Verstöße verfolgen.

Zu den Vereinen gehören:

ASSOCIATION FRANCOPHONE D”AMITIÉ ET DE
LIAISON
5 rue de la Boule Rouge 75009 Paris – France
Tél. (33) 01 47 7010 83 – Télécopie: (33) 01 47
70 07 69
http://site.voila.fr/afal_france
AVENIR DE LA LANGUE FRANÇAISE
34 bis, rue de Picpus, 75012 Paris
Téléphone : (33) (0)1 40 43 16 51 –
Télécopie : (33) (0)1 40 43 17 91

DEFENSE DE LA LANGUE FRANCAISE (DLF)
8, rue Roquépine, 75008 Paris und 107, Boulevard Haussmann,
75008 Paris
Téléphone : 01 42 65 08 87 – Télécopie: 01 40 06 04 46.
Courriel: Direction : gro.e1733944170siacn1733944170arf-e1733944170ugnal1733944170@etis1733944170imda1733944170 Secrétariat : gro.e1733944170siacn1733944170arf-e1733944170ugnal1733944170@tair1733944170aterc1733944170es1733944170 https://www.langue-francaise.org
Hinweis:
Auf diesen Seiten finden sich konkrete Hinweise für die
Gestaltung von Internetseiten und die Verwendung der französischen
Sprache, z.B. für
browser          Informatique/Internet
logiciel de navigation, navigateur n. m.
webmaster      Informatique/Internet
administrateur de site, de serveur

LA DELEGATION DE LA LANGUE FRANÇAISE
6, rue des Pyramides – 75001 Paris
Tél.: 01 40 15 80 00
Mél : rf.vu1733944170og.er1733944170utluc1733944170@flgd1733944170 Site Internet : www.dglf.culture.gouv.fr
WEITERE INFORMATIONEN

Ergänzende Informationen können gerne abgefragt werden. Wir
stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Verfügung. Ganz spezielle Fragen
lassen wir ggf. von unserer Kopperationskanzlei in Paris beantworten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen
Ansprechpartner: Dr.Götz-Sebastian Hök
Otto-Suhr-Allee 115,
10585 Berlin
Tel.: 00 49 (0) 30 3000 760-0
Fax: 00 49 (0) 30 513 03 819
e-mail: ed.ke1733944170oh-rd1733944170@ielz1733944170nak1733944170
Hinweis
Die hier zu findenden Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Sie können eine einzelfallbezogene Beratung nicht ersetzen.’