Mitgeteilt von Rechtsanwalt Dr. Götz-Sebastian Hök

Mit seiner Entscheidung vom 30. Oktober 2001 hat der französische Conseil d´État eine von der Commission nationale de l´informatique et des libertés (CNIL: http://www.cnil.fr) beanstandete Datenerhebung durch die Kreditinstitute für legitim erklärt. Die Staatsangehörigkeit kann für die Gewährung eines Kredits in berücksichtigt werden.
Mit einem sehr umstrittenen Beschluß hatte die Commission nationale de l’informatique et des libertés am 22 dez. 1988 das Kriterium der Staatsangehörigkeit für die Gewährung von Krediten an physische Personen verboten. Sie behauptete diese Methode sei diskriminierend. Der französische Verein der Finanzgesellschaften hatte dagegen behauptet, daß der Unterschied zwischen Staatsangehörigen und Nicht-Staatsangehörigen es erlaubt, einige Schwierigkeiten zu berücksichtigen z.B. für den Fall, dass der Schuldner in sein Heimatland zurückkehrt.
Der Conseil d’Etat hat diese Praxis legitimiert. Er zieht in Erwägung, daß die Berücksichtigung der Staatsangehörigkeit eines potentiellen Kreditnehmers als Bewertungskriterium für eventuelle Schwierigkeiten bei der Schuldbeitreibung dem Zweck der elektronischen Datenverarbeitung der Kreditinstitute entspricht, ohne unverhältnismäßig zu sein. Der Bezug auf die Staatsangehörigkeit verstosse nicht gegen den Art. 6 des EUV, insoweit diese Statistiken ”score” nur als Hilfsmittel für die endgültige Entscheidung zu verstehen seien und insofern die Entscheidung immer nach einer individuellen Bewertung der Unterlagen erfolge.

Conseil d’Etat, 30 oct. 2001, Association francaise des sociétés financières

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