Per Dekret n° 2001-210 vom 7. März 2001 hat Frankreich den alten ”Code des marchés public-CMP” ausser Kraft gesetzt (Art. 2 Décret n° 2001-210). Die Reform des öffentlichen Auftragswesens in Frankreich war aus verschiedenen Gründen überfällig.
Der neue CMP trat am 8. September 2001 in Kraft. Er fasste das Vergaberecht äusserlich völlig neu. Auch inhaltlich wurde der CMP überarbeitet, allerdings ohne dass alte Traditionen aufgegeben wurden. Der Normenapparat wird jedoch erheblich verschlankt. Statt bislang 339 Artikeln enthielt der neue CMP derer nur noch 136. Die Fassung 2001 hat einen chronologischen Aufbau und beginnt mit einleitenden Definitionen, gefolgt von den Regelungen zur Vergabe, zur Vertragserfüllung und zur Kontrolle. Inhaltlich bestätigt der neue CMP althergebrachte Grundsätze, wie z.B. den freien Zugang zum öffentlichen Markt, den Gleichbehandlungsgrundsatz und das Prinzip der Verfahrenstransparenz. Daneben führte der neue CMP ein viertes Element ein: die Effizienz des öffentlichen Auftrages.
Durch Décret n° 2004-15 vom 7. Januar 2004 wurde der CMP erneut überarbeitet. Er besteht nun aus 6 Titeln und 138 Artikeln.
I. Titel (Titre I) Anwendungsbereich und Grundlegende Prinzipien-Champ d´application et Principes Fondamentaux (Art. 1-4 CMP)
II. Titel (Titre II) Allgemeine Vorschriften-Dispositions Générales (Art. 5-19 CMP)
III. Titel (Titre III) Vergabe der Aufträge-Passation des marchés (Art. 20-85 CMP)
IV. Titel (Titre IV) Durchführung des Auftrages-Exécution des marchés (Art. 86-118 CMP)
V. Titel (Titre V) Regelungen zur Kontrolle-Dispositions relatifs au contrôle (Art. 119-130)
VI. Titel (Titre VI) Diverse Vorschriften –Dispositions diverses (Art. 131-138 CMP)
Der erneute Reform des CMP hat das primäre Ziel, die von der Kommission in Bezug auf den CMP 2001 beanstandeten Vertragsverletzungen abzustellen. Er antizipiert zudem bereits die Richtlinie 2004/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge, Lieferaufträge und Dienstleistungsaufträge . Insbesondere wurde dem Wunsch der Europäischen Instanzen Rechnung getragen, die Prinzipien der öffentlichen Beauftragung ausdrücklich auf alle öffentlichen Aufträge unabhängig von ihrem Wert auszuweiten (vgl. Art. 1 CMP).
Wesentliche Änderungen:
Zukünftig sind Aufträge, die geheimhaltungsbedürftig sind oder deren Durchführung von Geheimhaltungsmaßnahmen begleitet werden muss, aus dem Anwendungsbereich ausgenommen (vgl. Art. 3 Nr. 7 CMP). Für Aufträge des Verteidigungsministeriums gelten besondere Bedingungen (Art. 4 CMP). Schließlich regelt Art. 3 Nr. 11 CMP den Erwerb von Kunstgegenständen gesondert.
Der II. Titel enthält vor allem substantielle Änderungen im Bereich der Koordination und der gemeinsamen Vergabe von Aufträgen (Titel II, Kapitel III, Art. 7 ff. CMP), der Losbildung (Art. 10 CMP) und der Dauer von Aufträgen (Art. 15 CMP).
Der III. Titel regelt neben den Einzelheiten der Vergabe grundsätzlich, dass der Vergabe jedes öffentlichen Auftrages die Herstellung ausreichender Öffentlichkeit vorauszugehen hat, die eine Herstellung von Wettbewerb erlaubt (Art. 40 Abs. 1 CMP). Unterhalb von 90.000 € wählt die Vergabestelle die Modalitäten der Publizität frei aus. Liegt der Wert zwischen 90.000 € und 5.900.000 € muss Öffentlichkeit hergestellt werden, und zwar durch Veröffentlichung entweder im BOAMP (Bulletin Officiel des Annonces des Marchés Publics) oder in einem anderen Organ, das zur Veröffentlichung öffentlicher Mitteilungen zugelassen ist, woraus folgt, das ca. 98 % der französischen öffentlichen Aufträge von einer systematischen Veröffentlichung im BOAMP befreit sind. Bauaufträge mit einem Volumen von mehr als 5.900.000 € sind zwingend im BOAMP und im Amtsblatt der EU zu veröffentlichen.
Schrifttumshinweise: Weitere Informationen zur Rechtslage in Frankreich finden Sie demnächst bei Hök, Handbuch zum Internationalen Baurecht, Heidelberg 2005; vgl. auch Hök in Korbion, Baurecht, Köln 2005.
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