Das englische Common Law ist Fallrecht, das sich systematisch aus zwei Quellen speist, dem Common Law im engeren Sinne und der sog. Equity. Neben dem ursprünglich stark prozessual geprägten englischen Recht (Common Law im engeren Sinne) entwickelte sich eine Gerichtsgewalt in “equity”, die weniger förmlich dachte und verschiedentlich Rechtsbehelfe (remedies) schuf, die noch heute existieren.

Als logische Folge der nicht lückenlosen Gesetzgebung, des Vorrangs der wörtlichen Auslegung und der nur beschränkten Zulassung vertragsfremder Umstände zur Ausfüllung oder Auslegung werden in der Rechtspraxis des Common Law außerordentlich detaillierte Verträge verwendet, die sich vor allem durch zahlreiche Definitionen vertraglicher Begriffe auszeichnen [1]. Insoweit ist es nicht richtig, davon zu sprechen, dass sich das englische Baurecht nur wenig um begriffliche Abgrenzungen und Feinheiten kümmere [2], denn das englische Recht beschäftigt sich sehr wohl sehr eingehend mit der Auslegung und der inhaltlichen Konkretisierung von Begriffen, wenn auch jeweils nahe am Wortlaut des Begriffes bleibend (objektive Auslegung) [3] und überdies unter weitgehender Aufrechterhaltung der Parteiautonomie, was es mit sich bringt, dass die Vertragsparteien dazu neigen, die verwendeten Begriffe möglichst detailliert zu definieren.

Der Bauvertrag (construction contract) bindet Employer und Contractor. Der Vertragsinhalt wird ermittelt durch [1]Aufklärung dessen, was die Parteien gesprochen oder geschrieben haben,  [2] Aufklärung dessen, was davon Vertragsinhalt werden sollte,  [3] Feststellung ergänzender implied terms  [4]. Die Wortauslegung hat Vorrang vor der teleologischen, und die historische Auslegung sowie die Heranziehung außerhalb der Gesetze bestehender Umstände sind im Wesentlichen ausgeschlossen [5].

Der Leistungsumfang wird in der Regel in Specifications, Bills of Quantities und Employer´s Requirements beschrieben. Hinzu kommen Schedules und Drawings. Der Leistungsumfang wird häufig auch als „scope of works“ umschrieben. Grundsätzlich sollte aber zwischen Leistungsinhalt einerseits (Specifications, Employer´s Requirements, Drawings) und Gegenleistung (Bezahlung gemäß BoQ) andererseits unterschieden werden.

Im englischen Recht wird der Vertrag als legally binding agreement betrachtet [6], d.h. Verträge haben quasi Gesetzeskraft und sind mithin streng einzuhalten. Haben die Parteien eine vertragliche Risikoverteilung (risk allocation) vorgenommen, sind ihre Wünsche zu beachten. Die Entlassung aus den vertraglichen Verpflichtungen (discharge) kann erfolgen durch [1] Erfüllung (performance), [2] einvernehmliche Vertragsaufhebung, [3] Unmöglichkeit (Frustration) und [4] breach of contract (Vertragsbruch). Breach of contract ist die Verletzung vertraglicher Pflichten. In der Regel führt breach of contract zu Schadensersatzansprüchen oder zur Vertragsaufhebung (repudiation). Vertragserfüllung kann nur im Ausnahmefall (in equity) verlangt werden (specific performance oder injunction) [7].

Gefordert ist Vertragserfüllung, was immer auch geschieht (whatever happens [8]). Vertragserfüllung liegt vor, sobald der Vertrag substantially (im Wesentlichen) erfüllt ist. Das breach of contract System hat dazu geführt, dass Mängelbeseitigungsansprüche explizit zu regeln sind (defects liability). In der Regel werden sie als Teil der vertraglichen hauptliestungspflicht vereinbart und die gesetzliche Mängelhaftung folgt erst nach Abschluss bzw. der der sog. “defects correction period” (oder auch defects notification period). Die Abnahme der Arbeiten ist kein englisches Konzept. Sie wird durch vertragliche Regelungen ersetzt, die dazu führen, dass in Tests substantial completion (also die Fertigstellung des Werkes ohne größere Mängel) bewiesen wird. In der Regel sehen englische Verträge ein ausgefeiltes Zertifizierungssystem vor, in dem die Fertigstellung (Taking Over Certificate), die Mängelbeseitigung (Certificate of Completion, Performance Certificate) und Zahlungsansprüche (Certificate of Payment) bescheinigt werden. Das Bauzeitenmanagement basiert nicht auf der Überlegung von Termin und Verzug, sondern darauf, wie „liquidated damages“ (pauschalisierter Schadensersatz) rechtlich erhalten werden können. Das Prinzip von „time at large“, einer sanktionslosen Bauzeitüberschreitung mangels vertragsgerechter Bauzeitverlängerung, führt in ein kompromissloses Bauzeitmanagement, in dem die Analyse des kritischen Weges eine große Rolle spielt. Zumeist wird auf das Delay and Disruption Protocol der Society of Construction Law Bezug genommen.

Die englische Rechtsprache ist kompliziert und traditionsbelastet. So wird häufig das, was regelungsbedürftig erscheint, mit Synonymen ausgedrückt. Im gesprochenen Rechtsenglisch verwendete man traditionell einander nahe stehende Synonyme, in der Hoffnung, dann werde der Adressat wenigstens einen der Begriffe verstehen. Rechtsanwälte befürchteten außerdem, nicht das richtige Wort zu treffen, und verwendeten daher eine Mehrzahl von Worten (a scuttergun instaead of a rifle/eine Schrotflinte anstatt einer Flinte). Typisch ist auch die Wiederholung des englischstämmigen Ausdrucks durch einen solchen, der aus dem normannischen Französisch stammt.

Englischsprachige Verträge sind in der Regel bereits in ihrer äußeren Form an angelsächsische Vorstellungen angelehnt. Die Vertragsparteien setzten an den Beginn des Vertragswerkes eine Vielzahl von Definitionen. Die definierten Begriffe werden anschließend in Großschreibung eingesetzt, um deutlich zu machen, dass an der jeweiligen Stelle ein definierter Begriff gemeint ist. Wird der Begriff in Kleinschreibung verwendet, besteht die Vermutung, dass dieser Begriff offensichtlich eine andere Bedeutung hat als der groß geschriebene.

In England und den USA werden üblicherweise Standardvertragsmuster eingesetzt. Solche Muster sind von verschiedenen berufsständischen Vereingungen veröffentlicht worden. Für Hochbaumaßnahmen dominieren die Vertragsmuster der American Institution of Architects (AIA) und des Joint Contract Tribunal (JCT). Für Ingenieurbauvorhaben sind u.a. die Vertragsmuster der Institution of Civil Engineers (ICE) und des Engineers Joint Contract Committee (EJCDC) gebräuchlich. Ferner gibt es Standardverträge für Spezialbauvorhaben, die von der Institution of Mechanical Engineers (IMechE) und der Institution of Chemical Engineers (IChem). Seit einiger Zeit veröffentlicht die englische ICE New Engineering Contracts (NEC), die in sog. plain and intelligible English geschrieben sind. Gezielt für den internationalen Markt sind die Muster der Fédération des Ingénieurs-Conseils (FIDIC) gedacht. Diese Vertragsmuster lehnen sich sehr eng an die englische Praxis und Rechtsprechung an, folgen aber nicht sklavisch der englischen Rechtsprechung.

Eine intensive Inhaltskotrolle findet in England und Wales in der Regel nicht statt. Zumeist sind die handelsüblichen Vertragsmuster ohnehin tendeziell eher ausgewogen. Sie sind das Ergebnis eines jahrzehntelangen Austausches zwischen Gerichten einerseits und Kautelarjuristen und Ingenieuren andererseits.

Allen vorstehend erwähnten Vertragsmustern ist gemeinsam, dass sie Regelungen zur Vertragsadministration enthalten, die einen Dritten, den Engineer (Architect, Project Manager usw.) in die Lage versetzen sollen, eine möglichst zuverlässige und vorläufig bindende Entscheidung über eventuelle Ansprüche zu fällen, die sich aus dem Vertrag ergeben oder in Verbindung mit dem Vertrag entstehen, etwa um Kosten- und Bauzeitrisiken auszugleichen, die nach dem Vertrag der Auftraggeber trägt. Erst wenn diese Entscheidung nicht zur Zufriedenheit der Parteien ausfällt, entsteht ein Dispute, also eine Streitigkeit, die wiederum einem Dispute Adjudication Board zur Entscheidung vorgelegt werden kann. Das Amt des Engineer bringt es mit sich, dass er eine zumindest teilweise von Weisungen unabhängige Entscheidung fällen können muss. Anders ausgedrückt, es wird von ihm erwartet, dass er in Angelegenheiten wie Claims eine sachgerechte und vertragsgerechte Entscheidung fällt und nicht lediglich Weisungen des Auftraggebers ausführt.

In England ist Dispute Adjudication ein gesetzliches Modell zur Streitbeilegung. Die Parteien eines Bauvertrages im Sinne des englischen HGCRA 1996 können zu jeder Zeit einen Dispute Adjudicator anrufen. Diese Option kann nicht vertraglich abbedungen werden. Das gesetzliche Ziel von Adjudication ist die Verbesserung der Liquiditätslage bei den Unternehmen. Das tatsächliche Ziel von Dispute Adjudication besteht darin, eine vorläufig bindende Entscheidung zu erlassen, die von beiden Vertragsparteien honoriert wird. Es ist gewollt, dass die DAB-Entscheidung im Sinne einer (ohne Sicherheitsleistung) vorläufig vollstreckbaren Gerichtsentscheidung durchgesetzt werden kann. Das geschieht in der Regel in sogenannten Summary Proceedings.

Weiterführende Erläuterungen und Hinweise zum englischen Baurecht finden sich im Handbuch des Internationalen und ausländischen Baurechts, 2. Auflage, Heidelberg 2012. Der Autor hat zahlreiche englische Gerichtsentscheidungen in der IBR kommentiert.

[1] Döser NJW 2000, 1451, 1452 (zum ähnlichen US-Recht)
[2] So aber Mallmann, Bau- und Anlagenbauverträge nach den FIDIC-Standardbedingungen, 20
[3] Shears/Stephenson, James´ Introduction to English Law, 8; Lewison, The Interpretation of Contracts, 3. Auflage, London 2004, Rn. 2.05
[4] Vgl. Bunni, The FIDIC Form of Contract, Rn. 3.8
[5] Vgl. Döser NJW 2000, 1451, 1452 (zum ähnlichen US-Recht)
[6] Bunni, The FIDIC Form of Contract, Rn. 3.5
[7] Bunni, The FIDIC Form of Contract, Rn. 3.9
[8] Appleby v. Myers (1867) zitiert in Hudson´s Building and Engineering Contracts , 11. Auflage, Band 1, Rn. 4.251;vgl. auch Bunni, The FIDIC Form of Contract, Rn. 3.11

Der Autor ist auf der FIDIC President´s List als Adjudicator gelistet. Er ist zugleich auch auf der Adjudicatorenliste des VBI eingetragen. Der Autor hat umfangreiche Erfahrung in der Tätigkeit als Adjudicator in Afrika, Asien und Europa. Er ist zugleich Legal Advisor von FIDIC. Namentlich ist er in die Bearbeitung des FIDIC Design & Build Subcontract, des FIDIC Joint Venture Agreement und des FIDIC Operate Design & Build Vertrag eingebunden. Er ist ferner akkreditierter FIDIC Trainer und hat FIDIC Schulungen in Europa, Afrika und Asien durchgeführt.