Die JCT hat im Jahre 2003 ein vollständig neues Vertragsmuster, genannt „JCT Major Projects Form“ veröffentlicht (abgekürzt: JCT MPF). Ergänzend existieren “Guidance Notes“, die einen Führer durch die Vertragsbedingungen darstellen und einige alternative Klauseln beinhalten, wo die Standardbedingungen offen für Verhandlungen über Risiken sind. Mit den Vorschlägen sollen Unklarheiten und Missverständnisse vermieden werden. Das Muster soll die Bedürfnisse der Parteien von Großvorhaben einschließlich der Interessen von Kapitalgebern, Käufern und Mietern befriedigen.
Das Vertragswerk besteht aus den “Contract Conditions”, dem “Appendix”, dem “Pricing Document” und einem “Schedule of Third Party Rights”.
Das Vertragswerk ist in einfachem Englisch gehalten und lehnt sich weitgehend an ältere JCT Bedingungen an. An einigen Stellen führt das JCT MPF jedoch neue Definitionen altbekannter Begriffe ein.
Das MPF-Muster ist für bedeutende Vorhaben in Ansehung von Größe und Komplexität gedacht und hat tendenziell auch einen internationalen Anwendungsbereich, was durch die Aufnahme einer Rechtswahlklausel zugunsten des englischen Rechts belegt wird (vgl. Klausel 35.2 JCT MPF).
Jegliche Verantwortung für die Planung mit Ausnahme der sog. Employer´s Requirements liegt bei dem Unternehmer. Das bedeutet, dass der Unternehmer lediglich für die Eignung der Planung in den „Requirements“ nicht verantwortlich ist. Klausel 6 enthält ein besonderes Planungsvorlageverfahren, das standardisierte Antworten des Bestellers vorsieht. Ist der Besteller mit der vorgesehenen Planung uneingeschränkt einverstanden, vermerkt er als Antwort „A Action“. Reagiert er nicht innerhalb der vorgesehenen Frist, wird „A Action“ vermutet. Er antwortet dagegen mit„B Action“ oder „C Action“, wenn er der Auffassung ist, dass die vorgesehene Planung nicht mit dem Vertrag übereinstimmt. Antwortet er mit „B Action“ oder „C Action“, soll er vermerken, warum er Nichtübereinstimmung annimmt (Klausel 6.5 JCT MPF). Der Unternehmer soll sich in seinem Verhalten an der Art der Antwort orientieren. Im Falle von „A Action“ soll er die Planung strikt in Übereinstimmung mit dem Vertrag ausführen. Antwortet der Besteller mit „B Action“ soll der Unternehmer das Vorhaben in Übereinstimmung mit der Planung ausführen, vorausgesetzt die Kommentare des Bestellers sind berücksichtigt und eine neue Planung wird unverzüglich nachgereicht. Lautet die Antwort „C Action“, soll der Unternehmer die Planung unter Berücksichtigung der Kommentare neu erstellen und vorlegen. Mit der Ausführung darf er nicht fortsetzen (Klausel 6.6 JCT MPF).
Eine „fit for purposes“-Verpflichtung ist nicht vorgesehen, kann aber unschwer ergänzt werden. Jedoch übernimmt der Unternehmer eine Garantie, dass in seiner Planung Materialien berücksichtigt sind, die in Übereinstimmung mit „good practise“ ausgewählt werden.
Das JCT MPF verwendet anstelle der sonst üblichen „nominated sub-contractors“ sog. „named specialists“. Diesbezüglich verbleibt die volle Verantwortung bei dem Unternehmer.
Die benannten Berater können von dem Besteller ohne weiteres ausgetauscht werden.
JCT MPF schafft den Sicherheitseinbehalt ersatzlos ab.
Der Unternehmer erhält keinen Alleinbesitz an der Baustelle. Der Besteller kann jederzeit anderen Parteien den Zutritt auf die Baustelle gestatten.
JCT MPF schafft auf der Grundlage des englischen Third Parties Act 1999 direkte Ansprüche und Rechte Dritter in Bezug auf den Vertrag. Begünstigt werden Geldgeber, Mieter und Käufer. Auf diese Weise sollen zusätzliche Sicherheiten von Subunternehmern entbehrlich werden.
JCT MPF regelt einen Bonus zugunsten des Unternehmers für die vorzeitige Fertigstellung
Der Unternehmer kann unter dem JCT MPF aktives Value-Engineering“ betreiben. Er hat das Recht, Vorschläge zu den Herstellungsmethoden zu unterbreiten. An den Einsparungen kann der Unternehmer partizipieren. Zudem wird sein diesbezügliches Know-how in gewisser Weise geschützt.
Änderungsanordnungen werden einem neuen Regime unterworfen. Der Ansatz geht dahin, Kosten und Verluste von Änderungsanordnungen als Teil des Bewertungsprozesses zu verstehen.
Zahlungen können als Abschlagszahlungen, nach Stufen oder Baufortschritt oder nach jeder anderen vereinbarten Methode geleistet werden.
Versicherungsfragen werden weitgehend aus dem JCT MPF ausgeklammert. Der Unternehmer stellt den Besteller von der Haftung für von ihm verursachte Schäden an Personen und Eigentum frei, vorausgesetzt die Versicherungsdeckung reicht aus.
Mediation wird als eine Art der Streitbeilegung eingeführt.
Weitere Einzelheiten finden Sie demnächst in:
Hök, Handbuch des Internationalen Baurechts, Heidelberg 2005 (Springer-Wissenschafts-Verlag)
Literaturhinweis: Jones, The JCT Major Project Form, London 2004 (Blackwell)
Kanzlei Dr. Hök, Stieglmeier & Kollegen
Ansprechpartner: Dr.Götz-Sebastian Hök
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